Im Falle einer Gas-Mangellage müssten Beschränkungen im Inland geprüft werden. Sofern diese nicht reichen, könnte Gas aus Nachbarländern angefordert werden.
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Albert Rösti beim Berlin Energy Transition Dialogue. Dort wurde das Gas Solidaritätsabkommen mit Deutschland und Italien unterzeichnet. - keystone

Der Bundesrat will im Fall einer schweren Gasmangellage geschützte Kundinnen und Kunden mit Gas aus Deutschland oder Italien versorgen. Die Landesregierung hat am Mittwoch den Genehmigungsbeschluss zum Gas-Solidaritätsabkommen der Schweiz mit Deutschland und Italien in die Vernehmlassung geschickt.

Das Abkommen, welches bereits im März unterzeichnet wurde, sowie zwei dazugehörende Verpflichtungskredite in Höhe von insgesamt 1,3 Milliarden Franken müssen noch vom Parlament genehmigt werden, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Damit das Solidaritätsabkommen möglichst rasch anwendbar ist, möchte die Regierung das Geschäft dem Parlament im Herbst unterbreiten.

Bei schwerer Mangellage: Erst Inland, dann Ausland

Mit dem Abkommen soll ein zusätzliches Instrument zur Sicherstellung der Versorgung der geschützten Schweizer Kundinnen und Kunden zur Verfügung stehen, hiess es weiter. Dazu gehörten beispielsweise private Haushalte, Spitäler oder Notdienste.

Im Fall einer schweren Mangellage müsste der Bundesrat in einem ersten Schritt im Inland nach einer Lösung suchen, bevor er sich an Deutschland oder Italien wenden könnte. Im Inland könnte er unter anderem Verbote und Verwendungseinschränkungen erlassen.

300 Millionen Franken für Staatsgarantie nötig

Falls diese Massnahmen nicht ausreichten, könnte ein Staat um Solidarität angefragt werden. Die Industrie des angefragten Staats könnte auf freiwilliger Basis Gas in die Schweiz liefern. Um diese Industrien entschädigen zu können, wäre eine Staatsgarantie von 300 Millionen Franken nötig.

Wenn diese Lieferungen nicht genügten, müssten «hoheitliche Massnahmen» ergriffen werden. Um Leistungen, die aufgrund dieser Massnahmen erbracht wurden, entschädigen zu können, verlangt der Bundesrat einen zweiten Kredit in der Höhe von einer Milliarde Franken.

Falls in Italien oder Deutschland eine Mangellage herrschen würde, könnte auch die Schweiz um Solidarität angefragt werden. Die Vernehmlassung zum Genehmigungsbeschluss und den Verpflichtungskredite dauert bis zum 17. Juni. Laut Communiqué unterliegt das Abkommen dem fakultativen Referendum.

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